Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich
1.) Die Firma Osna-Solution UG (haftungsbeschränkt), im folgenden Provider genannt, erbringt ihre Angebote und Dienstleistungen für den jeweiligen Vertragspartner ( im folgenden Kunde genannt ) ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der Provider ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(2.) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen am Firmensitz von Osna-Solution zur Einsicht bereit. Auf Wunsch sind die AGBs in schriftlicher Form vom Provider erhältlich. Zusätzlich sind sie online auf der Homepage des Providers abrufbar. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift im Rahmen eines Webhostingvertrages, das er in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen. Durch seine Unterschrift erkennt er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als gültige Vertragsgrundlage an.

(3.) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per Brief oder Email mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich kündigen, sofern der Provider die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Kunden ändert. Der Provider weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Änderung mit Ablauf dieses Monats wirksam.

4.) Durch anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen Provider und dem Kunden treten die entsprechenden Vereinbarungen in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft.

§ 2 Leistungen des Providers
(1.) Der Provider verpflichtet sich, die für den Kunden im Vertrag vereinbarten Leistungen in der vereinbarten Qualität und zu den vereinbarten Terminen zu erbringen.

(2.) Der Provider leistet bei Webhostingverträgen technische Unterstützung in Form von Emailsupport ( Hotline ). Dieser technische Support ist keine vertragliche Leistungspflicht des Providers. Vielmehr ist eine freiwillige Serviceleistung des Providers auf Gefälligkeitsbasis, den dieser im Rahmen seiner zeitlichen und fachlichen Möglichkeiten zu leisten bereit ist. Der Provider ist bemüht, alle Anfragen binnen 48 Stunden zu beantworten. Ausnahmen gelten beispielsweise bei Krankheit oder Urlaubsabwesenheit. Der Provider verpflichtet sich, auf Zeiträume, in denen keine technische Unterstützung geleistet wird, vorab durch Email oder in sonst geeigneter Form aufmerksam zu machen. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Hotline-Leistungen zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten oder in einer bestimmten Qualität besteht nicht.

(3.) Soweit der Provider kostenlose Leistungen und Dienste erbringt ( z.B. kostenlose Einrichtung von Email – Adressen ), können diese mit einer Ankündigungsfrist von einer Woche eingestellt werden. Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.

§ 3 Obliegenheiten des Kunden
(1.) Der Kunde ist für den Inhalt seiner Internet-Seiten selbst Verantwortlich. Er trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die Seiten nicht gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sowie gegen internationale Abkommen oder völkerrechtliche Verträge verstoßen. Ein Verstoß in diesem Sinne liegt insbesondere dann nahe, wenn die Seiten pornographische oder politisch extremistische Informationen oder Angebote beinhalten.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass auch Querverweise ( Links ) zu Webseiten Dritter mit strafbarem Inhalt eine eigene Strafbarkeit des Setzers des Links begründen können.

(2) Der Kunde ist berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren und Dienstleistungen auf dem Webserver darzustellen. Der Provider behält sich allerdings vor, solchen Drittpräsentationen zu widersprechen, wenn seine eigenen Interessen hiervon berührt werden. Eine solche Interessenkollision besteht vor allem dann, wenn Konkurrenten präsentiert werden sollen. Die Haftung für die Drittpräsentation übernimmt in jedem Fall der Kunde.

(3.) Der Kunde ist bei juristisch fragwürdigen Inhalten verpflichtet, den Provider umgehend zu informieren. Der Provider ist in einem solchen Falle berechtigt ( und nach dem Gesetz verpflichtet ), die Veröffentlichung der Seiten über seinen Internet-Server zu unterbinden. Dies geschieht in der Regel durch die Sperrung des Zugangs zu der Internet- Domain des Kunden sowie die fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses. Der Provider ist darüber hinaus berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresentgelts für den Webhostingvertrag zu verlangen.

(4.) Der Kunde stellt den Provider von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf inhaltliche Mängel der Internet- Seite beruhen frei.

(5.) Der Kunde hat den anerkannten Grundsätzen des Datenschutzes Rechnung zu tragen. Der Provider stellt dem Kunden einen Zugang zur Verfügung, mit dem dieser sein Angebot selbst über die Internetleitung speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann (File Transfer Protocol – FTP).

Der Provider stellt dem Kunden hierzu einen passwortgeschützten Account zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt oder die Vermutung besteht, daß unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

Sofern der Kunde seine Seiten selbst erstellt oder von Dritten erstellen lässt, ist er für den Inhalt seiner Seiten allein verantwortlich. Er stellt den Provider im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf inhaltlichen Mängeln des Angebots beruhen, frei.

§ 4 Änderung von Kundendaten
Der Kunde hat dem Provider unverzüglich jede Änderung seines privaten Namens und/oder Firmennamens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Email- Adresse sowie jede Änderung in seiner Person ( z.B. durch Erbfall oder Gesamtrechtsnachfolge ) mitzuteilen, sofern diese Daten für die Vertragsdurchführung erforderlich sind. Bei nicht erfolgter Mitteilung ist der Provider nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

§ 5 Haftung
1.) Für etwaige Schäden haftet der Provider für sich und seine Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung – nur, falls der Provider oder seine Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht ( Kardinalpflicht ) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf Vorsatz oder auf grobe Fahrlässigkeit des Providers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. In diesem Fall ist die Haftung auf die Höhe des Jahresbetrages begrenzt. Dies gilt auch in Bezug auf die Nutzung der Internet- Homepage des Kunden durch ihn oder Dritte.

(2.) Bei technischen Störfällen ( z.B. Ausfall der Server-Hardware ) gilt die unter § 3 Ziffer (5.) genannte Haftungsregelung. Der Kunde verpflichtet sich, von Ihm erkannte Störungen dem Provider unverzüglich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, wird der Provider von jeglicher Haftung frei. Ab einer Ausfallzeit von zusammen mehr als 48 Stunden in einem Kalendermonat werden die Monatsgebühren ohne Rücksicht auf ein Verschulden anteilsmäßig nach Wahl des Providers rückerstattet oder verrechnet. Dies gilt nicht wenn die Ausfallzeit auf einen Umstand beruht, den der Provider nicht zu vertreten hat.

(3.) Für Störungen innerhalb des Internets oder des Kommunikationsnetzes, inklusive deren Ausfall oder deren Überlastung kann der Provider keinesfalls haftbar gemacht werden. (4.) Der Provider haftet nicht für rechtliche Konsequenzen aus der Registrierung einer Domain. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Registrierung rechtlich geschützter Namen und/oder Kennzeichen rechtlich nachteilige Folgen haben kann.

§ 6 Datensicherung
Es obliegt dem Kunden, Sicherheitskopien seiner Daten anzufertigen, die sich auf dem Server des Providers befinden. Der Provider ist nicht verpflichtet, eine Datensicherung durchzuführen. Für Datenverlust, der nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Providers beruht, kann dieser nicht haftbar gemacht werden. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die von Ihm gesicherten Datenbestände an den Provider auf dessen Aufforderung hin unentgeltlich zu Übermitteln.

§ 7 Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, daß persönliche Daten und Bestandsdaten des Providers oder einem von diesem beauftragten Dritten während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesonders für Abrechnungszwecke erforderlich ist.

§ 8 Überschreitung des Datentransfervolumens
Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (aus HTTP, FTP und Email) innerhalb eines laufenden Monats die in der technischen Übersicht vorgesehene Höchstmenge übersteigt, wird der Provider den Kunden hierüber informieren.

Zusätzlicher Datentransfer wird nach der aktuellen Preisliste des Providers abgerechnet.

§ 9 Kündigung
(1.) Alle vom Provider angebotenen Webhosting- Vertragspakete haben eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr, die sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr verlängert, wenn der eine Teil nicht bis 4 Wochen vor Vertragsende die Kündigung schriftlich dem anderen Teil mitgeteilt hat. Das Recht des Providers zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

(2.) Soweit vom Provider vertragsbedingte Vorleistungen ( z.B. vorab zu entrichtende Jahresgebühren an die Domain- Registrierungsbehörden ) erbracht wurden, kann der Provider im Falle einer Kündigung durch den Kunden Aufwendungsersatz zur Begleichung dieser Unkosten verlangen. Das Recht des Kunden zur Einrede niedrigerer Aufwendungen und Vergütungen wir dadurch nicht berührt. Bei einer ordentlichen Kündigung des Providers entfällt der Aufwendungsersatzanspruch.

(3.) Bei anhaltendem Zahlungsverzug kann der Provider weitere vertragliche Leistungen ohne nochmalige Ankündigung verweigern und außerdem fristlos Kündigen.

(4.) Der Kunde bleibt auch nach dem Ende der Vertragsbeziehung Inhaber aller beantragten und durch DE-Nic zugeteilten Domain- Namen. Er trägt alle weiteren Kosten im Zusammenhang mit dem zugeteilten Domain- Namen.

§ 10 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt ( Krieg, Unruhen, Naturereignisse usw. ), die die Leistung des Providers wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Provider, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Der Provider unterrichtet den Kunden über den Eintritt eines solchen Umstandes.

§ 11 Zahlungsbedingungen für Webhostingverträge
(1.) Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Berechnung für den ersten Monat erfolgt, indem jeder Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet wird.

(2.) Alle Account-Gebühren für Webhostingverträge sind für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im voraus, spätestens am 3. Werktag des jeweiligen Monats, zu entrichten. Sämtliche Rechnungen des Providers sind mit Zugang der Rechnung fällig.

(3.) Ist der Kunde mit der Zahlung für gemieteten Webspace in Verzug, so behält sich der Provider nach entsprechender Email- Benachrichtigung das Recht vor, den Zugriff auf den Server innerhalb einer Kalenderwoche ab Zugang der Email bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Für die Sperrung und die Wiederfreistellung des Speicherplatzes können angemessene Entgelte erhoben werden.

(4.) Rückständige Zahlungen sind mit zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Daneben bleibt die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Verzuges, insbesondere die Geltendmachung höherer Zinssätze, vorbehalten.

(5.) Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages ( in der Regel ein Betrag, der zwei Monatsentgelten entspricht ) oder der Gefährdung der Zahlungsforderung des Providers wegen einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden im Sinne von § 321 BGB ist der Provider berechtigt, sämtliche Forderungen aus dem Vertrag mit dem Kunden sofort fällig zu stellen.

(6.) Der Provider garantiert grundsätzlich eine Preisstabilität für die im Webhostingvertrag festgelegte Vertragsdauer. Sollten aus unvorhersehbaren Gründen Preiserhöhungen notwendig werden, kann der Kunde bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen, wenn die Preisanhebung über die allgemeine Preissteigerung wesentlich hinausgeht. Der Provider weist den Kunden im Bedarfsfalle auf dieses Kündigungsrecht hin.

(7.) Alle Zahlungen sind in EURO zu erbringen, zuzüglich der vom Provider abzuführenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 12 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen dem Provider und dem Kunden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch in Bezug auf diese Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen.

§ 13 Gerichtsstand / Anwendbares Recht / Sonstiges
(1.) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Providers. Der Provider kann seine Ansprüche in jedem Fall auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstands des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.

Erfüllungsort ist Osnabrück, Deutschland.

(2.) Der unter §13 Ziffer (1.) Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(3.) Es gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4.) Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu. Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

(5.) Alle Erklärungen des Providers können auf elektronischem Wege an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für die Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.

(6.)Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Auf jeden Fall sind die Parteien verpflichtet, anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine Ersatzklausel zu vereinbaren, die in zulässiger und durchführbarer Weise die Vertragslücke im Sinne des Vertrages schließt.

Osnabrück, den 01.01.2010